Cannabisbesitz im Kanton Zürich: Keine Bussen mehr durch die Polizei bei unter 10 Gramm!

Cannabis in der Tasche? Wenn es weniger als 10 Gramm sind, ist dies im Schweizer Kanton Zürich ab sofort kein Problem mehr. Wie die Polizei mitteilte, wird augenblicklich von der Praxis abgesehen, volljährige Cannabiskonsumenten mit Bußen zu versehen, wenn sie weniger als zehn Gramm Marihuana oder Haschisch mit sich führen.

Im September 2016 setzte der Schweizer Jura-Studenten Till Eigenherr – damals noch im ersten Semester seines Jura-Studiums! – vor Gericht einen Freispruch für einen Freund von ihm durch, der in Zürich mit acht Gramm Marihuana aufgegriffen worden war (wir berichteten). Die ursprünglich angeordnete Ordnungsbuße von 100 Franken für den Besitz (zuzüglich 150 Franken für Gebühren), wurde aufgehoben, die Stadtpolizei Zürich musste sich sogar vom Gericht anhören, ungesetzlich gehandelt zu haben.

Denn Eigenherrs Argumentation vor Gericht stützte sich auf Artikel 19b im schweizerischen Betäubungsmittelgesetz. Dieser Artikel besagt seit 2013, dass geringe Mengen Cannabis bis zu 10 Gramm für die „Vorbereitung“ von Eigenkonsum straffrei bleiben. Zuletzt vertrat Eigenherr erfolgreich einen Mandanten, der zweimal von der Stadtpolizei Zürich mit Cannabismengen von jeweils unter zehn Gramm aufgegriffen und mit Geldbußen bedacht worden war. Eigenherrs Plan sah vor, dass das Stadtrichteramt vor das Obergericht zieht, um so einen Grundsatzentscheid herbeizuführen.

Doch dies ist ist nun durch die Klagen eines Cannabiskonsumenten aus Basel geschehen, der bis vor das Bundesgericht zog, um gegen die Verfahrenskosten, die ihm für den Besitz einer geringen Menge Cannabis aufgetragen wurden, zu klagen – schließlich sei der Besitz straffrei, so das Argument. Und tatsächlich, das Bundesgericht in Lausanne gab dem Mann recht: der Besitz von Cannabismengen unter zehn Gramm bleibt straffrei, lautete das Urteil.

Die bisherigen Folgen lassen sich gut an: Die Stadtrichterämter Zürich und Winterthur haben bereits beschlossen, dass sie „Verfahren wegen blossen Besitzes einer geringfügigen Menge Cannabis bei Erwachsenen“ nicht mehr annehmen und einstellen, wie der „Tagesanzeiger“ berichtet. Und auch die Polizei in Zürich ließ jetzt verlautbaren: „Die Polizeien im Kanton Zürich passen ihre Praxis beim Besitz geringfügiger Mengen von Cannabis bei Erwachsenen vorläufig an.“

Wer in Zürich mit geringen Mengen Gras erwischt wird, hat also nichts mehr von der Polizei zu befürchten. Anders sieht es hingegen aus, wenn man beim Konsum von Cannabis erwischt wird. Denn der Konsum ist, anders als in Deutschland, verboten und wird weiterhin mit 100 Franken Ordnungsbuße belegt. Minderjährige, die mit (geringen) Mengen Marihuana oder Haschisch aufgegriffen werden, werden an die Jugendanwaltschaft gemeldet.

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