Cannabis: Dank Jura-Student könnte in der Schweiz Cannabisbesitz legalisiert werden

Till Eigenheer im Feburar dieses Jahres / Till Eigenheer, Facebook

Cannabisbesitz ist auch in der Schweiz derzeit noch illegal. Doch dies könnte sich nun ändern – dank einem jungen Jura-Studenten, über den wir erst im vergangenen September berichteten, als er in Zürich vor Gericht einen Freispruch für einen Freund erwirkte, der mit acht Gramm Marihuana von der Polizei erwischt wurde. Damals war der Jura-Student (oder Jus-Student wie es in der Schweiz heißt) im ersten Semester und wurde vor Gericht zunächst noch belächelt. Doch am Ende seiner Ausführungen gratulierte ihm der Richter sogar: Acht Gramm Cannabis seien eine geringe Menge und demnach nicht strafbar. Die Ordnungsbuße, die sein Freund ursprünglich zahlen sollte, sei demnach nicht zu zahlen. Besonders schön: die Stadtpolizei Zürich musste sich vom Gericht anhören, ungesetzlich gehandelt zu haben.

Und darauf will der Student namens Till Eigenheer, der inzwischen bei der Rechtsanwaltskanzlei Bühlmann & Fritschi in Zürich arbeitet, nun aufbauen, wie „watson.ch“ berichtet: denn seine erfolgreiche Argumentation vor Gericht stützte sich vergangenes Jahr auf Artikel 19b im schweizerischen Betäubungsmittelgesetz. Dieser Artikel besagt, dass geringe Mengen für die „Vorbereitung“ von Eigenkonsum straffrei bleiben. Unklar ist jedoch, was diese Vorbereitung genau darstellen soll, und auch, was eine geringe Menge ist.

Derzeit ist es in der Schweiz so, dass jeder, der mit Cannabis unter zehn Gramm aufgegriffen wird, eine Ordnungsbuße von 100 Franken zahlen muss – dies ist sogar bei legalem CBD-Gras aus der Schweiz immer wieder vorgekommen, wie wir berichtet haben. Doch diesen Umstand möchte Eigenheer nun ändern. Er vertritt nun einen Mandanten, der zweimal von der Stadtpolizei Zürich mit Cannabismengen unter zehn Gramm erwischt wurde.

Wie bei „watson.ch“ zu lesen ist, sieht der Plan des jungen Anwalts vor, dass das Bezirksgericht sein Urteil von 2016 bestätigt und das Stadtrichteramt daraufhin Einspruch einlegt. Dies würde zu einem Grundsatzentscheid des Obergerichts des Kantons Zürich führen. Dass das Stadtrichteramt mitspielt ist wahrscheinlich, da der Gemeinderat ebenfalls an einem Grundsatzentscheid interessiert ist.

Auch einen Gang bis vors Bundesgericht möchten Eigenheer und sein Mandant nicht ausschließen – dann müsste allerdings ein Kollege mithelfen, denn als Jus-Student kann Eigenheer nicht zur Verteidigung zugelassen werden. Eine Entscheidung des Bundesgerichts würde allerdings nicht nur Auswirkungen auf den Kanton Zürich, sondern die ganze Schweiz haben – die über 19.000 Ordnungsbußen für Cannabisbesitz, die 2016 in der Schweiz verhangen wurden, könnten sich dann in Zukunft auf null reduzieren.

Bis es so weit wäre, müssen allerdings noch ein oder zwei Jahre ins Land ziehen – zunächst einmal wird vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt werden, was im kommenden Monat der Fall ist.

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