Bayern: Cannabispatient erhält Geldstrafe für „zu provokantes“ Kiffen

Mann hält Joint in die Kamera
Mann hält Joint in die Kamera

In Bayern ist die Welt, zumindest cannabistechnisch, noch in Ordnung. Die sogenannte geringe Menge ist quasi nicht existent und wehe, wenn eine Streife auf dem Kontrollgang durchs Quartier mal ein süßes Wölkchen erschnuppert. Dann wird nicht lange gefackelt, was im besten Fall mit einer behandschuhten Anus-Untersuchung im Verhörzimmer und im schlimmsten mit einem tödlichen Kopfschuss im Leichenschauhaus endet. Wenn man im Freistaat seinerzeit 2017 ein Wörtchen mehr mitzureden gehabt hätte, dann gäbe es wohl bis heute noch kein Marihuana auf Rezept.  

Gut, man konnte das Medizin-Gesetz damals zwar nicht verhindern, aber das heißt ja noch lange nicht, dass man es jetzt auch wirklich respektieren muss. Schließlich kann man ja so tun, als gäbe es die Regelung gar nicht und Cannabispatienten einfach trotzdem auf alle möglichen Arten drangsalieren. Und wenn man sich dabei für den Richter eine hanebüchene Begründung zurechtschneidern muss, jo mei, dann ist das eben so. Und wenn einem einmal partout so gar nichts besseres einfallen will, dann hat der betroffene Patient eben „zu provokativ“ am Joint gezogen. Zack, so einfach ist das – Medizin-Gesetz ausgehebelt. 

Man müsste lachen, wäre nicht genau so ein Fall gerade in Fürth passiert – und vor Gericht gelandet. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte eine Geldbuße von fünfzig Euro wegen provokanten Cannabiskonsums. Der verurteilte Cannabispatient hatte im März 2020 auf einem Bauernmarkt in Fürth ganz öffentlich sein Marihuana konsumiert – mit Berechtigungsschein in der Tasche wohlgemerkt. Einem der anwesenden Bauern schmeckte das wohl nicht: er beschwerte sich kurzerhand bei der Polizei über das Verhalten. Aber, aber, was sind schon 50 Euro? Der provokante Patientkann immerhin von Glück sagen, dass die Schusswaffe der Ordnungshüter im Holster geblieben ist…

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