Wiener Prozess: Von wegen lebenslänglich für Grower! Maximale Strafe beträgt 4 Jahre

Ein Mann hält einen Blumentopf mit Cannabis-Steckling

Entwarnung aus Österreich. Im Juni berichteten wir an dieser Stelle vom Prozess gegen 13 Cannabishändler, denen in Wien der Prozess gemacht wurde. Laut Anklage hatten sie 2014 und 2015 an verschiedenen Orten in Österreich diverse Cannabis-Aufzuchtanlagen betrieben. Beim Zugriff durch die Polizei wurden unter anderem 81 Kilo Gras, 2.258 Pflanzen, 542 Lampen, 492 Vorschaltgeräte und 44 Großfilter sowie drei Autos beschlagnahmt.

Das Besondere an dem Prozess war die Forderung der Staatsanwaltschaft für die beiden Hauptangeklagten: Lebenslänglich! In Absatz Nr. 5 des Paragrafen 28a des österreichischen Suchtmittelgesetzes steht, dass wer gemeinsam mit „einer größeren Anzahl Menschen“ Drogengeschäfte begeht, zu zehn bis zwanzig Jahren bzw. lebenslanger Haft verurteilt werden kann.

Wie beim „Kurier“ zu lesen ist, formulierte einer der Verteidiger seinen Unmut über die Forderung der Staatsanwaltschaft so: „Der Staatsanwalt hat nicht mit einer Kanone auf Spatzen geschossen. Er hat eine Atombombe verwendet.“ – Doch das Gericht hat beim Prozess, der nach sieben Tagen in der Nacht zum Samstag abgeschlossen wurde, die Staatsanwaltschaft schön in ihre Grenzen verwiesen: Zwölf der 13 Angeklagten wurden zu Strafen zwischen 22 Monaten bedingt (auf Bewährung) und vier Jahren unbedingt (Haft) verurteilt.

Der angebliche Boss der ganzen Operation durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Der unbedingte Teil seiner Haftstrafe von 24 Monaten wurde schon durch die Untersuchungshaft abgedeckt. Im Zuge des Prozesses wurde auch seine an Multipler Sklerose erkrankte Freundin angehört, die er mit Cannabis-Öl versorgt hatte – ein Auftritt, der dem „Kurier“ nach die Geschworenen in seinem Sinn überzeugt hatte.

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