Peinlich: „Richter Ahnungslos“ erklärt Grower vor Gericht Cannabis

Ein wütender Richter
Symbolbild

Richter genießen in der Gesellschaft hohen Respekt, müssen aber auch eine hohe Verantwortung tragen. Nur die allerbesten Jura-Absolventen (wahrlich kein Studiengang, in dem man den Studenten die guten Noten hinterherwirft) bekommen überhaupt die Chance, den Beruf zu ergreifen. Man sollte also davon ausgehen, dass größtenteils intelligente und vernunftbegabte Menschen einen solchen, nebenbei bemerkt, gut bezahlten Posten besetzen.

Davon ist vielleicht auch ein 35-Jähriger aus dem Bezirk Melk ausgegangen, bei dem im Rahmen einer Hausdurchsuchung 26 Cannabispflanzen gefunden wurden. Wobei in Zeiten der Prohibition ja klar sein muss, dass auch dem tolerantesten Richter durch die Gesetzbücher ein großes Stück weit die Hände gebunden sind. Im Zuge der Gerichtsverhandlung wurde leider deutlich, dass es sich bei dem Vorsitzenden in diesem Fall nicht um eine tolerante und verständnisvolle Person handelte, sondern wohl um eine sehr dumme. So dumm, dass man sich fragen muss, wie er es überhaupt auf der Karriereleiter so weit nach oben schaffen konnte.

Die Verteidigung berief sich darauf, dass das beschlagnahmte Cannabis einzig und allein für den Eigenbedarf kultiviert wurde, genauer gesagt der Linderung des Cluster-Kopfschmerzes des Angeklagten gedient habe. Eine eher seltene Erkrankung, bei der Medizinalcannabis, wie Einzelfälle belegen, durchaus helfen kann.

Der Richter machte allerdings keine Anstalten, der Rechtfertigung Glauben zu schenken. Das mag die eine Sache sein, eine ganz andere ist es, mit welcher lachhaften Begründung der Vorsitzende die Erklärung abschmetterte. Auf der Nachrichtenseite meinbezirk.at wird er mit folgenden Worten zitiert: „Sie haben eine Sorte mit einem exorbitant hohem halluzinogenen Wirkstoff verwendet, die für eine Schmerztherapie jedoch nicht geeignet ist.“ Puh, das ist starker Tobak für jeden, der auch nur ein bisschen Ahnung von den Wirkstoffen der Cannabispflanze hat. Doch es kommt noch schlimmer: bei der Schmerzbekämpfung seien außerdem nur Cannabisblätter und nicht die Blüten wirksam, das sei auch die Meinung von Experten und Sachverständigen. Spätestens hier rollen sich wohl bei vielen Cannabiskonsumenten die Fußnägel hoch. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein, da bekanntlich gerade THC (wohl der vom Richter gemeinte „halluzinogene Wirkstoff“) bei der Linderung von Schmerzen hilft, das sich natürlich vor allem in den Blüten befindet und nur zu einem deutlich kleineren Anteil in den Blättern.

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man eigentlich darüber lachen. Aber leider wurde der 35-jährige Angeklagte auf Grundlage dieses Unwissens von „Richter Ahnungslos“ zu einer 12-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

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