Cannabis in Österreich: Stecklingsproduzent zieht vor das Verfassungsgericht

Alexander Kristen von Flowery Field vor Cannabis-Stecklingen
Alexander Kristen, Flowery Field / picture alliance / HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Gras ist in Österreich wie in den meisten Ländern verboten. Die Produktion von Marihuana daher folgerichtig auch. Allerdings sind Samen und Stecklinge und auch der Vertrieb von diesen erlaubt. Einer der Vorreiter in Sachen Cannabis in Österreich ist zweifelsohne Alexander Kristen mit seinem Unternehmen Flowery Field, das legale Stecklinge verkauft und demnächst die fünfte Filiale eröffnen wird.

Wie in einem Artikel auf „derStandard.at“ ausführlich dargelegt wird, würde Kristen aber gerne auch im Auftrag der staatlichen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) Cannabis anbauen. Diese dem Gesundheitsministerium unterstellte Agentur benötigt durchschnittlich 90 Kilo pro Jahr, baut ihr Marihuana aber lieber selbst an. Und der Exklusivabnehmer Bionorica, ein deutsches Pharma-Unternehmen mit Forschungsbereich in Innsbruck, erwirtschaftet mit diesem Marihuana Einnahmen. Dadurch, dass private Gewinne anfallen, verliere das staatliche Cannabismonopol seine Berechtigung, so Kristen. In einer Beschwerde an die Bundeswettbewerbsbehörde heißt es, die AGES könne problemlos einen Wettbewerb auf dem Markt des Cannabisanbaus für die Herstellung von Arzneimitteln verhindern und frei über Mengen und Preise verfügen. Daher wandte sich die Flowery Field GmbH nun an den Verfassungsgerichtshof, um gegen das staatliche Marihuana-Monopol vorzugehen, und beantragte die Prüfung der Suchtmittelgesetz-Paragrafen, auf denen es basiert.

Weiterführende Informationen findet ihr auf www.derStandard.at

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