Unmenschliches Deutschland: Haft für schwerbehinderte Cannabiskonsumenten!

Ein Mann im Rollstuhl vor rotem Hintergrund

Ja, Cannabis ist in Deutschland illegal. Wir erinnern uns: weil es verboten ist, so unsere Drogenbeauftragte Marlene Mortler. Das reicht als Grund und deswegen werden Kiffer auch in den Knast gesteckt, wenn sie zu viel Gras besitzen oder anbauen. Aber ein paar Hundert schwerkranken Menschen wurde in der Bundesrepublik nach jahrelangen Schikanen das Recht gewährt, völlig überteuertes Apotheken-Marihuana zur Linderung ihrer Schmerzen und sonstigen Symptome zu beziehen.

Problematisch bloß, dass die Cannabispatienten aufgrund ihrer Krankheiten meist gar kein Einkommen haben und dass die Krankenkassen gar keine Kosten für Marihuana übernehmen. Was also tun in der Not? Selbst anbauen natürlich. Doch wehe ein schwerbehinderter Mensch, ob mit oder ohne Genehmigung zum Konsum von Marihuana, baut dieses selbst an. Eine Unverschämtheit den Apotheken gegenüber. Direkt in den Knast mit solchen Selbstanbauern!

Ein Witz? Nein, leider nicht: Wie bei den „Schleswiger Nachrichten“ zu lesen war, wurde nun ein 58-Jähriger, der am Tourette-Syndrom leidet, zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Gegen seine schweren Zuckungen und Bewegungsstörungen konsumiert er sieben oder acht Joints täglich und kann nur so ein halbwegs normales Leben führen. Zwar besitzt er eine Ausnahmeerlaubnis zum Marihuanaerwerb, hat aber keine finanziellen Mittel dazu. Das benötigte Apotheken-Cannabis für 1.500 Euro im Monat kann er sich mit den 500 Euro, die ihm monatlich zur Verfügung stehen, niemals leisten.

Also baut er selbst an, was bleibt ihm auch anderes übrig. Nun stand er bereits zum fünften Mal wegen Cannabis vor Gericht und sein Verteidiger versuchte vergeblich, den Richter davon zu überzeugen, dass es sich hierbei nicht um Cannabis zum Spaß handelt. Der Angeklagte versicherte zudem, niemals andere Straftaten zu begehen: „Nie würde ich schlagen, stehlen oder sonst etwas Gesetzloses tun. Ich bin ein friedlicher, ehrlicher Mensch.“ – Die Sozialprognose des Gerichts: „keine gute Sozialprognose.“ Acht Monate Gefängnis, Zahlung aller Kosten des Verfahrens und Einzug seines Growzubehörs ist die Strafe. Der Verteidiger des 58-Jährigen kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen und im Notfall bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

In München bahnt sich derzeit ein ähnlicher Fall an, wie „Bild“ heute berichtet: Ein 53-jähriger Schwerbehinderter, der im Alter von fünf Jahren durch einen tragischen Unfall seinen rechten Arm verlor und wochenlang im Koma lag, soll nun angeklagt werden. Der durch den Unfall einen Großteil der Zeit ans Bett Gefesselte leidet unter ständigen Schmerzen, die er einzig durch Cannabis bekämpfen kann. Dafür benötigt er fünf bis zehn Gramm täglich, die er sich ebenso wie der oben genannte Tourette-Kranke natürlich nicht leisten kann.

Als in seinem Wohnhaus wegen einer Ruhestörung ermittelt wurde, erschnüffelten die anrückenden Beamten zufällig die kleine Marihuana-Anzucht des 53-jährigen Müncheners. 421 Gramm Marihuana und Growzubehör wurden von ihm eingezogen. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ihm der Prozess gemacht wird. Sollte dies der Fall sein, müsste der Schwerbehinderte in einem Spezialbett zum Gericht gebracht werden – da dieses aber nicht durch sein Treppenhaus passt, müsste das Bett mit einem Kran durch das Fenster der Wohnung gehoben werden. Eine absolute Demütigung, die zudem die Frage aufwirft, wer den Kran am Ende bezahlen soll – der Steuerzahler oder der arme Angeklagte, der niemals in seinem Leben genug Geld haben wird, um solche Schulden abzahlen zu können.

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