Krankenkassen wollen kein Cannabis auf Rezept zahlen

Update: Diese Meldung, die auf die entsprechende Nachricht in der „Zeit“ zurückgeht, stellt sich – wie wir auch bereits in unserem Fazit haben anklingen lassen (siehe unten) – als in dieser Form unrichtig heraus. Für weitere diesbezügliche Informationen haben wir ein entsprechendes Video vom Deutschen Hanfverband unter den Artikel gestellt.

Cannabis auf Rezept: Seit fünf Tagen ist dies die aktuelle Gesetzgebung in Deutschland. Doch die Widerstände häufen sich nicht nur auf Seiten der oft schlecht informierten und uninteressierten Ärzte, nein: Auch die Krankenkassen wollen nun die Kosten für Cannabis nicht übernehmen, obwohl sie jetzt gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Man hat es einfach nicht leicht als Cannabiskonsument. Der größte Teil der Herrschenden dieser Welt kaut seit Jahren nur längst widerlegte Lügen über eine Jahrtausende alte Heilpflanze wieder, während Alkohol, Tabak und Pillen legal verkauft und beworben werden dürfen. Noch schlimmer geht es da den Cannabispatienten, die auf Cannabis als Medikament angewiesen sind, oftmals in Form getrockneter Blüten, Marihuana.

Denn diesen wurden (bis auf ein paar Ausnahmen) in Deutschland (und in vielen anderen Ländern natürlich auch) ihr Medikament vorenthalten und wenn nicht, dann mussten sie es selbst zahlen. Wie wir berichteten, existiert das neue, seit diesem Monat gültige Gesetz mehr oder weniger aufgrund der Tatsache, dass Patienten erfolgreich einen Selbstanbau von Cannabis letztinstanzlich eingeklagt haben.

Durch das neue Medizin-Gesetz werden ihnen die Anbau-Lizenzen nun wieder entzogen, da die Rechtfertigung für diese auf dem zu teuren, selbst zu bezahlenden Medikament (Cannabis) beruhte. Und die Krankenkassen sind nun eigentlich verpflichtet in solchen schweren Fällen, die Kosten von Cannabis bzw. Marihuana zu übernehmen.

Aber die Krankenkassen wollen nicht. Wie soeben von der „Zeit“ gemeldet wurde, möchten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Cannabistherapien nicht übernehmen. Ein Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung sagte: „Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit.“

Die Krankenkassen setzen nun auf die von der Bundesopiumstelle in Auftrag gegebene Studie, durch die Cannabis und Cannabiswirkungen weiter untersucht werden sollen. Auf Basis dieser Studie – als gäbe es keine anderen – soll sich dann in einigen Jahren zeigen, „ob die Cannabistherapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört“.

Was bedeutet dies nun konkret? Das wird sich zeigen. Nach fünf Tagen zeichnet sich aber bislang ab, dass weder Krankenkassen noch die meisten Ärzte oder Apotheker besonders große Lust auf oder auch nur ein Interesse an Cannabis als Medizin haben.

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