Endlich: Cannabis-als-Medizin-Gesetz tritt morgen in Kraft!

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Endlich! Ab morgen dürfen deutsche Ärzte Cannabis in Form von Blüten und Extrakten auf Rezept verschreiben – und die Krankenkassen müssen dies bei schweren Erkrankungen auch bezahlen. Moderne Zeiten in Deutschland. Ausnahmegenehmigungen werden damit hinfällig und es ist davon auszugehen, dass somit einer weitaus größeren Menschenmenge ermöglicht wird, legales Marihuana in deutschen Apotheken zu beziehen.

Bereits am 19. Januar beschloss der Bundestag die Gesetzesänderung, diese musste allerdings noch in ein rechtskräftiges Gesetz umgewandelt werden. Dies ist heute geschehen und ab morgen, den 10. März 2017 ist Cannabis in Form getrockneter Blüten (Marihuana) ein offizielles deutsches Medikament!

Das ist erst einmal erfreulich, allerdings wird dieses Gesetz dazu führen, dass vorerst die vorm Bundesverfassungsgericht eingeklagten Sondergenehmigungen auf Eigenanbau von Cannabis zusammen mit den Konsum-Ausnahmegenehmigungen hinfällig werden. Dies war auch einer der Hauptgründe für den deutschen Staat, das Gesetz überhaupt auf den Weg zu bringen.

Denn aufgrund der Kostenübernahme durch die Krankenkassen fällt nun das Hauptargument für den Eigenanbau (kein Geld für die benötigten Anschaffungskosten der Cannabismedizin) weg. Dabei wäre trotzdem ein Eigenanbau von Cannabis für die Patienten äußerst wünschenswert und es gibt keine rationalen Gründe, die dagegen sprechen.

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