Die erste Anbau-Genehmigung Deutschlands: 20 Cannabispflanzen erlaubt

Eine Cannabisblüte

Das war ein Kampf! Im April wurde einem an Multipler Sklerose erkrankten, inzwischen 53 Jahre alten Mann, der sich durch alle Instanzen geklagt hatte, durch das Bundesverwaltungsgericht Recht gegeben – das Recht, selbst Cannabis anzubauen. Wie wir berichteten, kann der Mann nur durch den Konsum von Cannabis die Symptome seiner Krankheit bekämpfen. Nach seinen Angaben und nach Ansicht seiner Ärzte, gibt es für ihn keine Alternative zur Therapie mit Marihuana. Der Tagesbedarf des Klägers liegt bei etwa drei bis vier Gramm pro Tag. Zwar hat der Mann auch eine Ausnahmeerlaubnis für den Erwerb von Cannabisblüten in Apotheken, doch ist dies bei Preisen ab 15 Euro für ein Gramm Gras für ihn nicht bezahlbar. Da die Krankenkassen (noch) nicht zahlen (müssen), baut der Mann bereits seit Jahren privat Cannabis an. Bereits im Jahr 2005 urteilte das Amtsgericht Mannheim, dass ihm seine Notstandssituation keine andere Wahl lasse als anzubauen.

Nun wurde das Urteil endlich umgesetzt und dem Patienten die Ausnahmeerlaubnis erteilt. Jetzt darf er komplett legal bis zu 20 Cannabispflanzen gleichzeitig und bis zu 130 Pflanzen jährlich in seinem Badezimmer züchten. Die Genehmigung ist bis zum 30. Juni 2017 befristet, all zu viele Runden wird der Mann daher zunächst mit seiner Anlage nicht drehen können. Vermutlich will man seitens der Regierung die Ausnahmeerlaubnis wieder aufheben, sobald eine Krankenkassenübernahme der Kosten für Schwerkranke eingeführt worden ist.

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