THC-Gummibärchen seit heute in Colorado verboten

Diverse Weingummis

Die Amerikaner sind uns Europäern was Cannabis angeht inzwischen weit voraus. In den legalen Ausgabestellen sind daher auch nicht nur Gras und Haschisch zu erwerben, sondern auch diverse Lebensmittel-Zubereitungen, die THC enthalten. Wie erfahrene Cannabiskonsumenten wissen, ist aber gerade die Wirkung von Cannabis bei Aufnahme über Lebensmittel durchaus intensiver und auch länger anhaltend, zudem setzt die Wirkung auch erst zeitverzögert ein, was viele Leute zum verfrühten „nachlegen“ verleitet.

Dies hat seit der Cannabislegalisierung in Colorado zu vielen Krankenhausaufenthalten geführt, da die daraufhin entstehenden Angstzustände derart bedrohlich sein können, dass die Konsumenten in Panik verfallen. Außerdem besteht durch die Darreichung mittels Lebensmitteln natürlich die Gefahr, dass Personen zu diesen Snacks greifen, die gar kein Interesse an einem Cannabisrausch haben. So haben wir erst vergangene Woche über die 83-jährige Mutter von Weltstar Roseanne Barr berichtet, die versehentlich diverse THC-Lebensmittel zu sich nahm.

Ein besonders großes Problem stellt natürlich die unerwünschte Einnahme von THC-Lebensmitteln durch Kinder dar. Hunderte von Kindern mussten in Amerika schon behandelt werden, da sie so versehentlich einem Cannabisrausch ausgesetzt wurden. Um diesem Problem vorzubeugen, tritt heute in Colorado ein Gesetz in Kraft, das zumindest die Herstellung von THC-haltigen Lebensmitteln „in Form von Tieren, Menschen oder Früchten“ verbietet.

Da auch in Europa immer wieder gerne mit Marihuana und Haschisch gebacken wird, hier noch einmal der dringende Appell an alle Eltern, solche Lebensmittel unbedingt außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren! Schon viele Erwachsene vertragen über den Magen aufgenommenes Cannabis überhaupt nicht gut, dies ist jedenfalls keine Erfahrung, die man einem Kind in irgendeiner Form wünschen würde. Ein kleines Beispiel für einen Horrortrip nach Brownie-Konsum könnt ihr dem untenstehenden Video entnehmen – ein 29-jähriger US-Cop ist sich nicht mehr ganz sicher, ob er noch lebt oder schon tot ist und klingelt mal lieber beim Notruf durch.

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