Aufatmen in der CBD-Branche: Gerichtshof der EU wertet CBD nicht als Betäubungsmittel

Die noch junge CBD-Branche hat mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen, auf regionaler, nationaler und auch internationaler Ebene. In allen Belangen gibt es diverse Stolpersteine und Fallstricke für junge CBD-Unternehmer, nicht zuletzt da die Gesetzeslage oft nicht ganz eindeutig ist bzw. unterschiedlich interpretiert wird. Große Sorge machte die Europäische Union den CBD-Befürwortern, da sie sich dieses Jahr dazu verstieg, natürlich hergestellte CBD-Produkte als Betäubungsmittel ansehen zu wollen. Nach dieser Auffassung wäre dies vermutlich das Ende für den Großteil des seit Jahren wachsenden Marktes für CBD-Öle, CBD-Nahrungsergänzungsmittel und CBD-Lebensmittel.

Denn nach diversen Uneinigkeiten, wurde Anfang 2019 von der EU-Kommission beschlossen, CBD-Produkte unter die Novel-Food-Verordnung zu fassen. Dies bedeutete, dass einige der CBD-Produkte auf dem Markt plötzlich de facto illegal vertrieben wurden, weil diese unter die Novel-Food-Verordnung der EU fielen, aber keine Zulassung dafür hatten. Doch entsprechend eingereichte Zulassungsanträge Dutzender Anbieter wurden vor wenigen Monaten dann auf Eis gelegt: in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss die EU-Kommission, sich nun auf das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel der Vereinten Nationen von 1961 zu berufen und CBD als Betäubungsmittel anzusehen.

Klar, wenig sinnvoll, nicht zuletzt da CBD weder als Betäubungs- noch Rauschmittel eingesetzt werden kann, aber solche Mätzchen kennt man ja von der EU zur Genüge. Die handelt damit übrigens ganz entgegen der aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Cannabis als weniger gefährlich klassifizieren möchte als nach den Maßstäben des UN-Abkommens von 1961, wo Cannabis, also THC aber auch CBD, mit Heroin und Kokain gleichgesetzt wird. Die EU-Kommision vertrat also nun neuerdings die Ansicht, dass wenn CBD als Betäubungsmittel eingestuft wird, es nicht gleichzeitig ein Nahrungsmittel und damit auch kein Novel Food sein kann. Somit war plötzlich die gesamte europäische CBD-Branche in Gefahr – und in heller Aufregung.

Doch ein CBD-Unternehmer, Antonin Cohen, Gründer der bekannten CBD-Firma Harmony, prozessierte seit bereits sechs Jahren mit einer anderen von ihm gegründeten Firma, KanaVape, vor französischen und europäischen Gerichten, da die französischen Behörden ihm den Verkauf von aus der Tschechischen Republik importiertem CBD-Öl verbieten wollten. Prozesse, die ihn über 200.000 Euro kosteten und die nun diese Woche in einem grandiosen Urteil für die europäische CBD-Branche mündeten: der Europäische Gerichtshof wertet CBD nicht als Betäubungsmittel und stellt fest, dass aus Cannabis gewonnenes CBD nicht als Suchtstoff im Sinne des Einheitsübereinkommens von 1961 einzustufen ist. Urteile des Europäischen Gerichtshof werden in aller Regel von allen Seiten als letztes Wort akzeptiert.

Somit ist der Zulassung von CBD als Novel Food also der Weg geebnet. Eine großartige Nachricht für alle CBD-Unternehmer und CBD-Liebhaber. Bleibt zu hoffen, dass die Europäische Union nicht weitere Gemeinheiten und Pseudo-Regularien im Sinne der Pharmalobby gegen die CBD-Branche plant…

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