Richter verurteilt Mann als Dealer, weil dieser Marihuana nicht im Kühlschrank lagerte – Knast!

Themenbild / cannabisculture.com

Die deutsche Cannabispolitik ist mehr als weltfremd und so sind es praktisch von Berufs wegen auch viele deutsche Richter. Dieser Umstand kam nun am Dienstag einen 28-jährigen Mann teuer zu stehen, der vor Gericht angeklagt war, im Landkreis Aichach-Friedberg Marihuana und Haschisch verkauft zu haben. Wie bei der „Augsburger Allgemeinen“ zu lesen war, gab es um die Größe seiner Einkäufe wohl keine Zweifel (dreimal 50 Gramm Marihuana, je einmal 150 und 180 Gramm Marihuana sowie zweimal 100 Gramm Haschisch). Dies wurde wohl vom Angeklagten, der angab etwa drei Joints täglich zu rauchen, auch eingeräumt.

Doch die Staatsanwaltschaft wollte ihm Dealerei unterstellen, während er auf Eigenbedarf plädierte. Und mal ganz im ernst: viele Leute, die ein halbwegs passables Einkommen haben, kaufen sich 50 oder 100 Gramm zum Eigenbedarf. Es geht ja auch niemand jeden Tag in den Supermarkt (okay – niemand unter 70 Jahren), um sich mit Lebensmitteln für nur einen einzigen Tag einzudecken. Ganz davon abgesehen, dass der Kurs für Marihuana und Haschisch sich schon mal um das Doppelte unterscheiden kann, abhängig davon, ob man sich nun ein oder hundert Gramm kauft.

Doch einen riesigen Fehler hat der Angeklagte gemacht: er wohnt in Bayern! Hier wird nicht die Realität verhandelt, sondern unerträgliche Sinnlosigkeiten. Der junge Cannabiskonsument verstaute, wie so viele, sein Gras in einer Box. Und das wurde ihm zum Verhängnis.

Der vorsitzende Richter Walter Hell verurteilte ihn, obwohl laut dem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ ansonsten keinerlei Beweise dafür vorlagen, wegen einer angeblichen Tätigkeit als Dealer und nicht etwa als vorausschauenden Cannabisraucher. Begründung: „Größere Mengen Marihuana gehören in den Kühlschrank oder in den Tiefkühlschrank, so was weiß man. Es sei denn, man verkauft es gleich wieder weiter.“ Für diese völlig abstruse Behauptung gab es dann 2 Jahre und 6 Monate Haft – ohne Bewährung.

Der gleiche Richter verurteilte übrigens im März einen 33-Jährigen, der einem 15-jährigen Mädchen Masturbationsvideos und Ähnliches schickte zu 16 Monaten auf Bewährung – und vergangenen Monat ließ er einen 34-Jährigen, der mit 2,3 Promille zwei Autos anfuhr und versuchte, eine komplette Polizeiwache auseinanderzunehmen, zu einer lächerlichen Geldstrafe von 3.900 Euro – und das, obwohl der Richter selbst anmerkte, dass es bei seiner Aktion durchaus Tote hätte geben können.

Also alles wie gehabt in Bayern: Sexuelle Kontakte mit Kindern und Leute fast totfahren – nicht so schlimm, ein bisschen Gras kaufen – Knast!

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