Peinliche Posse: Behörden schreiten bei CBD-Burger ein

Ein Burger mit Hanfblatt

Ganz nach US-Vorbild hatte die neue CBD-Firma Vaay, die momentan bundesweit mit reichweitenstarken Werbeaktionen auf sich aufmerksam macht, eine PR-Kooperation mit einem trendigen Burger-Franchise in Planung. Einen CBD-Burger sollte es für die hungrigen Gäste in den Hamburger und Kölner „Otto’s -Burger“-Filialen geben. Lecker, sättigend und mit der Extradosis Entspannung – so oder so ähnlich hatte man sich das wohl gedacht.

Also, im Grunde gab es nur einen ganz normalen Burger wie sonst auch, nur sollte nun eben noch ein Spritzer CBD-Öl draufgesprüht werden. Als erfahrener Cannabisfreund kann man von derlei Eskapaden natürlich halten, was man will – für den Autor dieser Zeilen gehen CBD und Burger jedenfalls nicht so richtig gut zusammen. Nicht, dass es nicht vielleicht schmecken würde, aber das beim CBD immer mehr oder weniger mitschwingende Gesundheitsversprechen beißt sich auch ein wenig mit dem fettigen Hackfleisch-Bun. Zwei Produkte aus komplett unterschiedlichen Themenwelten – auf Teufel komm raus in ein enges Marketing-Konzept gepresst. Aber gut, im Grunde kann es im Sinn aller Legalisierungsbefürworter nicht genug öffentlichkeitswirksame Cannabis-Aktionen geben – und, natürlich, die Presse sprang auf den Zug auf und machte mit kleinen Artikeln ordentlich Werbung für den ungewöhnlichen Neuzugang auf „Otto’s“ Speisekarte.

Nun machen jedoch die Behörden den Beteiligten einen Strich durch die Rechnung – im Einklang mit der neuen Richtlinie bezüglich CBD-Lebensmitteln erklärte man die aufmerksamkeitsstarke Aktion quasi in letzter Minute für rechtswidrig. Eigentlich müsste dem Team hinter Vaay im Planungsprozess das schlechte Timing aufgefallen sein: erst einige Wochen ist es her, dass Behördenschreiben davon kündeten, jetzt mit der sogenannten Novel-Food-Verordnung ernst zu machen und den Verkauf von CBD-Lebensmitteln zu untersagen – da kommt der CBD-Burger einfach zu einer ganz schlechten Zeit. Aber wer weiß, vielleicht haben die Marketing-Gurus aber auch genau damit gerechnet und die doppelten Artikel in den Zeitungen (einmal Ankündigung, einmal Absage) einfach mal mitgenommen.

Wie auch immer, nun bleibt den enttäuschten Gästen wohl nix anderes übrig, als sich selbst auf vollkommen legalem Weg im Laden ein Fläschchen CBD-Öl zu besorgen und es in Eigenregie auf den Burger zu träufeln…

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