Neues in der „Hanfbar“-Posse: Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft veröffentlicht

Die mit Spannung erwarteten Untersuchungsergebnisse der beschlagnahmten CBD-Hanfblüten aus der Hanfbar (Mühlenpfordtstraße) in Braunschweig wurden nun gestern endlich veröffentlicht. Highway berichtete bereits vergangene Woche über die Razzien in den beiden Filialen des Hanf- und CBD-Ladens „Hanfbar“, wo bis letzte Woche unter anderem nicht berauschende CBD-Blüten als Tee verkauft wurden. Was in Anbetracht der teilweise sehr rückständigen und ignoranten deutschen Haltung bezüglich Cannabis leider wenig überrascht, ist das vorläufige Untersuchungsergebnis der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die das konfiszierte Material nun als illegal einstuft.

Warum? Zuerst einmal enthielt etwa die Hälfte der untersuchten Blüten einen THC-Gehalt von 0,57 Prozent und damit in etwa dreimal so viel wie es der kritische Grenzwert von 0,2 Prozent zuließe. Dazu muss allerdings auch ganz klar festgehalten werden: beide Konzentrationen sind keinesfalls berauschend, auch für unerfahrene Konsumenten. Es ist physisch nicht möglich, davon „bekifft“ zu werden. Das weiß wohl auch der Staatsanwalt, denn er führt außerdem an, dass es letztlich gar nicht auf die THC-Menge ankäme, sondern zu welchem Zweck das Produkt verkauft und wie es vermarktet würde. Ein (versuchter) Missbrauch zu Rauschzwecken müsse klar ausgeschlossen werden. Dies sei jedoch nur dann der Fall, wenn auch auf der Käuferseite eine derartige Nutzung ausgeschlossen werden könne, was allerdings nur bei gewerblichen oder wissenschaftlichen Einsatzzwecken gegeben sei. Diese Auslegung dürfte bei den zahlreichen CBD-Händlern, die inzwischen auch in Deutschland nach dem Vorbild Österreichs und der Schweiz immer mutiger wurden, auf reges Interesse stoßen. Es bleibt zu hoffen, dass ein Gericht (endgültig) die Frage klärt, wie man denn Hanfblüten, die aufgrund von so gut wie nicht vorhandenem THC gar nicht berauschend sein können, zu Rauschzwecken nutzen kann…

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