THC: Kein neuer Grenzwert im Straßenverkehr

Eine Ampel, die ein rot leuchtendes Hanfblatt anzeigt

Das ist Mist! Gestern haben wir darüber berichtet, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen darüber beraten hat, ob der im Straßenverkehr erlaubte Grenzwert von unter 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut auf unter 3 Nanogramm THC pro Milliliter Blut angehoben werden sollte. Und nein: Das Gericht sieht – aus juristischer Perspektive – keinerlei Veranlassung für eine solche Anhebung des Grenzwertes. Alle fünf Kläger, die bei erreichten Werten zwischen einem und drei Nanogramm THC ihren Führerschein entzogen bekommen hatten, mussten demnach vor dem Gericht eine Niederlage einstecken. In Amerika fährt man übrigens mit der 5-Nanogramm-Grenze im doppelten Wortsinn sehr gut.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein