Mann vergisst Tasche voll Weed in der Bahn: 1 Jahr auf Bewährung

Zugabteil mit auffälliger Tasche
Symbolbild

Kiffen macht vergesslich – so lautet eines der gängigsten Stereotype über Cannabis (-konsum). Dass Studien mit Demenzpatienten nahelegen, dass es auch anders geht, soll an dieser Stelle ausnahmsweise mal nicht weiter interessieren. Darauf, dass das Kurzzeitgedächtnis, gerade bei unerfahrenen Nutzern, bei akutem Konsum manchmal nicht ganz das macht, was man von ihm erwartet, kann man sich wohl einigen.

Dass man aber seine 40 Gramm Cannabis auf der Sitzbank in der Bahn liegen lässt und seelenruhig aussteigt – das ist schon ein starkes Stück und eher nicht auf eventuell stattgefundenen Cannabiskonsum zu schieben. Einem 23-Jährigen aus Freudenstadt passierte genau das und bevor er merkte, was los ist, hatte ein Bahnmitarbeiter bei seinem Kontrollgang im leeren Abteil schon eine herrenlose Einkaufstasche mit merkwürdigem Inhalt (und Geruch) gefunden. Eine heikle Situation, die eine schnelle Entscheidung erfordert: sollte man trotz des Risikos, erwischt zu werden, nach dem vergessenen Objekt fragen oder lieber den Verlust akzeptieren und mit großer Wahrscheinlichkeit unbehelligt bleiben? Der junge Mann entschied sich für Option A (wer könnte es ihm verdenken): als er die fehlende Tasche endlich bemerkt hatte und an das Fenster der Lok klopfte, um nachzufragen, war das Bahnpersonal leider schon im Begriff, die Polizei zu informieren.

Vor Gericht wurde es dem jungen Mann dann zusätzlich zum Verhängnis, dass die 40 Gramm Weed nicht am Stück vorlagen, sondern in kleine Zwei-Gramm-Baggys abgepackt worden waren. Zuvor hatte der Angeklagte beteuert, dass es sich bloß um Eigenbedarf handele und er keinen Handel betreibe. Das Gericht glaubte seiner Version der Geschichte wohl nicht so ganz und folgte bei der Urteilsfindung der Linie der Staatsanwaltschaft. Das Resultat: eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe über 2.000 Euro.

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