Die „kiffende Polizistin“ akzeptiert ihre Entlassung vor Gericht

Logo der Polizei NRW auf Uniform

Gestern haben wir über die angeblich „kiffende Polizistin“ berichtet, die als Kommissarin in Ausbildung ihren Kollegen gegenüber angegeben hatte, Cannabis geraucht zu haben, woraufhin sie aus dem Polizeidienst entlassen wurde. Gestern klagte sie vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen diese Entlassung. Denn obwohl alle Drogentests (Blut, Urin und Haare!) keinen Cannabiskonsum ergeben hatten, wurde sie aus dem Polizeidienst entlassen – Begründung: „charakterlich ungeeignet“.

Obwohl das Gericht die Entlassung der 24-jährigen Beamtin auf Widerruf bestätigte, empfahl es ihr dennoch, gegen die Entscheidung zu klagen und in nächster Instanz vor das Oberverwaltungsgericht Münster zu ziehen, damit dieses grundsätzlich klären könne, wozu Beamte in ihrer Freizeit berechtigt seien und wozu nicht. Leider hat die junge Frau verständlicherweise keine Lust auf einen jahrelangen Prozess und hat daher nun ihre Entlassung akzeptiert. Somit hat man auch in Zukunft als Cannabis konsumierender Polizist erst einmal weiterhin nur äußerst schlechte Karten.

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