Cannabis-Urteil: Führerschein-Entzug ohne MPU nicht zulässig

Autoschlüßel und Marihuana

Cannabis und der Führerschein – die endlose Geschichte. Immerhin wurde nun ein neues Kapitel aufgeschlagen: Der Bayrische (!) Verwaltungsgerichtshof sprach nun ein interessantes Urteil. Ein junger Mann klagte, da ihm bei einer Verkehrskontrolle im Jahr 2014 Cannabiskonsum nachgewiesen wurde. Die Polizei verhängte damals eine Geldstrafe von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Erträglich, immerhin.

Doch dann meldete sich das Landratsamt Starnberg bei ihm und entzog ihm gleich komplett den Führerschein. Dauerhaft. Begründung: der damals 20-Jährige sei im Grundsatz ungeeignet ein Auto führen zu dürfen. Aufgrund des Nachweises eines einmaligen Cannabiskonsums.

Solche Frechheiten muss man sich nicht gefallen lassen, auch nicht, wenn man erst 20 Jahre alt ist. Und so zog der Mann vor das Verwaltungsgericht München – dort wurde sein Klage allerdings abgewiesen. Also ging die Reise weiter und am Montag dieser Woche entschied nun der Bayrische Verwaltungsgerichtshof.

Ergebnis: Das Landratsamt hätte den Führerschein nicht entziehen dürfen, ohne vorher eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen. Eine Entscheidung über einen grundsätzlichen Führerscheinentzug könne und dürfe ohne eine solche MPU nicht gefällt werden. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat eine Revision zugelassen – schauen wir, ob eine weitere Runde eingeläutet werden wird.

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