Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Müller – keine Cannabis-Prozesse mehr?

Richter Andreas Müller
Richter Andreas Müller (mokl.de)

Wer sich ein wenig für Cannabis in Deutschland und die Legalisierungsbemühungen interessiert, kennt aller Wahrscheinlichkeit nach auch Jugendrichter Andreas Müller, einst als „Deutschlands härtester Jugendrichter“ verschrien, der sich seit Jahren offen für die Cannabis-Legalisierung einsetzt, worüber wir immer wieder mal berichteten.

Ende 2019 wandte sich Müller in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Hanfverband mit einem sogenannten Normenkontrollantrag ans Bundesverfassungsgericht, um zwei Cannabis-Fälle, in denen er ein Urteil sprechen soll, aussetzen zu lassen, bis die Verfassungsmäßigkeit des Verbots von Cannabis vom Verfassungsgericht überprüft worden ist.

Ein umjubeltes Ereignis, dessen weitere Folgen noch auf sich warten lassen. In seinem Buch „Kiffen und Kriminalität: Der Jugendrichter zieht Bilanz“ sowie vielen weiteren Gelegenheiten äußert sich Müller überdies ausführlich in Richtung dringender Legalisierung.

Wie „Vice“ nun berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) diese und ähnliche öffentliche Äußerungen jetzt zum Anlass genommen, um in einem aktuellen Prozess um 28,4 Gramm Cannabis einen Befangenheitsantrag gegen Richter Müller zu stellen. Sein Normenkontrollantrag ist ausdrücklich nicht als Begründung für diesen Schritt aufgeführt, sondern ausschließlich Müllers öffentliche Äußerungen zum Thema Cannabis.

„Wir haben uns aufgrund einer Gesamtschau dieser Publikation und seiner Äußerungen in den Medien dazu entschieden, die Besorgnis der Befangenheit anzunehmen. Wir gehen davon aus, dass er sich unverrückbar endgültig festgelegt hat und unabhängig von diesem Normenkontrollantrag nicht mehr zu einer Verurteilung kommen kann“, äußerte sich Ricarda Böhme, Staatsanwältin und stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder).

Sollte dem Befangenheitsantrag stattgegeben werden, hat dies auch keine Auswirkungen auf den Antrag beim Bundesverfassungsgericht, Müller würde für den Moment lediglich dieser eine Fall entzogen werden. Darauf könnten sich aber bei zukünftigen Verhandlungen weitere Staatsanwaltschaften berufen und ebenfalls Befangenheitsanträge bei Cannabis-Prozessen stellen.

Andreas Müller selbst sind Kommentare dazu im laufenden Verfahren nicht gestattet. Wie „Vice“ herausstellt, ist es eigentlich fast schon verwunderlich, dass erst jetzt eine Staatsanwaltschaft auf diese Idee kommt – denn ein Richter, der sich öffentlich gegen Cannabis positionieren würde, hätte vermutlich auch einige Befangenheitsanträge am Hals.

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