Bayern: Hausdurchsuchung und 1.200 Euro Strafe wegen Räucherstäbchen!

Zwei Polizisten legen einem am Boden liegenden Mann Handschellen an

Schon wieder ekelerregende Nachrichten aus Bayern. Im Rest von Deutschland kann man sich nur die Augen reiben und mit den Ohren schlackern, will den ganzen Scheiß am liebsten gar nicht glauben. Die Rechte der Bundesbürger werden in Bayern andauernd mit Füßen getreten, es scheint, als würden sich immer wieder Richter mit Staatsanwälten und Polizisten zu asozialen Verbindungen zusammenschließen, um jeden zu schikanieren, der nicht CSU wählt.

Aus Bayern wurde auch diese Woche wieder schier Unglaubliches berichtet, eine Story wie sie in einem demokratischen Staat gar nicht vorkommen dürfte: Vergangenes Jahr suchte die Polizei im Inntal nach einer Person und klingelte zu diesem Zweck bei einem 38-Jährigen, um nach der vermissten Person zu fragen. Diese war nicht dort, aber der klingelnde Polizist meinte, er hätte den Geruch von Haschisch wahrgenommen, wie bei „OVB Online“ zu lesen war: Daraufhin wollte er Zutritt zu der Wohnung haben, in der sich neben dem Mieter auch dessen Bruder sowie Vermieter aufhielten. Man beschied dem Polizisten, der seinen Fuß nicht aus der Tür nehmen wollte, dass er ohne Durchsuchungsbeschluss auf keinen Fall hereinkommen dürfe.

Das ließ dieser nicht auf sich sitzen und beantragte einen. Schließlich sei er schon einmal undercover für die Drogenfahndung im Einsatz gewesen und habe voll den Plan etc. Drei Wochen später bekam er dann den Durchsuchungsbeschluss und so wurde die Wohnung des 38-Jährigen inspiziert. Ergebnislos, keine Drogen, nichts.

Aber wir sind ja in Bayern. Also gibt es einfach trotzdem einen Strafbefehl! Und zwar wegen nicht zu beweisendem Besitz von Haschisch, na klar! Der Herr Polizist hat es doch gerochen. Es ist ja nicht so, dass dem 38-jährigen angeblichen Haschischkonsumenten nicht auch noch die zwei oben genannten Zeugen, die sich zum Zeitpunkt der ursprünglichen Befragung ebenfalls in der Wohnung aufhielten, bestätigten, dass auf keinen Fall Haschisch geraucht wurde.

Also zog der 38-Jährige vor Gericht, um Widerspruch gegen die Strafe einzulegen. Der Fall schien ihm klar, er nahm sich nicht mal einen Anwalt. Wozu auch? Hausdurchsuchung: keine Drogen. Zeugen: zwei. Der Geruch: sei durch Räucherstäbchen entstanden. Diese wurden dem Gericht auch vorgelegt. Das Gericht verzichtete aber auf die Überprüfung, ein bayrisches Polizistenwort zählt schließlich mehr als die Aussagen zweier Bürger und deren Vermieter, einem anerkannten Mediziner, der vor Gericht aussagte, er kenne in dieser Funktion sehr wohl den Geruch von Haschisch und es sei kein Haschisch zugegen gewesen. Aber scheiß drauf, wir sind in CSU-Asi-Land – also verkündete das Gericht, niemandem außer dem Polizisten zu glauben und verurteilte den Angeklagten zu 1.200 Euro Strafe. Wofür noch mal? Für nichts, genau.

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