1 Monat für 0,05 g Hasch: Lebenslänglicher muss länger sitzen

Ein 47-jähriger Mann, der bereits vor Jahrzehnten wegen Raubmordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde, ist vor Gericht in schallendes Gelächter ausgebrochen. Obwohl er seit bereits 26 Jahren hinter schwedischen Gardinen sitzt, musste der Mann erneut vor dem Werler Amtsgericht erscheinen. Verantworten musste er sich diesmal aber nur für den Besitz von 0,05 (!) Gramm Haschisch. Als von der Richterin das Urteil lebenslänglich plus vier Wochen ausgesprochen wurde, konnte der Mann nicht mehr an sich halten und fing an, lauthals zu lachen.

Aus Sicht des Angeklagten muss die Situation tatsächlich einigermaßen absurd gewesen sein, das Gericht rechtfertigte die Verhandlung damit, dass eben auch für das erneute Vergehen, so gering es auch gewesen sein möge, eine angemessene Strafe verhängt werden müsse. In Anbetracht der Tatsache, dass es in deutschen Gefängnisses mindestens so einfach ist, sich Drogen zu beschaffen, wie im Görlitzer Park in Berlin, geht das Lachanfall-Urteil aber schon ein ganzes Stück an der Lebensrealität vorbei. Ohne hier vorschnell Partei ergreifen zu wollen, scheint die Frage des offenbar schwarzhumorigen Verurteilten „wie viel denn die Verhandlung gekostet habe“ allerdings nicht vollkommen unberechtigt…

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